Physiotherapie
Von Reizstrom bis Stoßwelle, von der Bewegungsschiene bis zur höhenverstellbaren Therapieliege. Wir prüfen Ihre Geräte im laufenden Betrieb.
Überprüfung von Geräten für die physikalische Therapie
In der Physiotherapie steht selten ein einzelnes Gerät, sondern eine ganze Reihe unterschiedlicher Systeme. Wir prüfen sie im Zusammenhang und dokumentieren das Ergebnis so, dass Sie es im Bedarfsfall vorlegen können.
Ihre Geräte einmal komplett durchgehen
Wir stimmen den Termin so ab, dass Ihr Behandlungsplan nicht durcheinander gerät.
Zur KontaktseitePrüfung im laufenden Betrieb
Abgestimmt auf Ihren Behandlungsplan.
- 1Geräte erfassenVon Reizstrom über Ultraschall bis zur höhenverstellbaren Liege.
- 2Termin nach BehandlungsplanWir kommen, wenn in den Räumen ohnehin Luft ist, etwa in Randzeiten.
- 3Prüfen und messenElektrische Sicherheit und, wo vorgesehen, die Messrichtigkeit.
- 4Trainingsgeräte mitnehmenMedizinische Trainingsgeräte der Klassen I und S nach DIN EN ISO 20957 im selben Durchgang.
- 5Unterlagen und FristenDokumentation für Ihre Akte, auf Wunsch mit Terminüberwachung.
Weitere Geräte prüfen wir auf Anfrage. Sagen Sie uns einfach, was bei Ihnen steht.
Diese Geräte prüfen wir
- Reizstromgeräte und TENS-Geräte
- Vakuum-Therapiegeräte
- Ultraschalltherapiegeräte
- Magnetfeldtherapiegeräte
- Vibrationstherapiegeräte
- UWM, Stangerbäder und Vierzellenbäder
- Infrarot-Wärmestrahler
- Mikrowellen und Kurzwellen
- Stoßwellentherapiegeräte
- Bewegungsschienen
- Ergometer und Laufbänder
- Trainingsgeräte zur medizinischen Trainingstherapie
- Elektrisch höhenverstellbare Therapieliegen
Medizinische Trainingsgeräte der Klassen I und S
Für die Geräte der medizinischen Trainingstherapie übernehmen wir die Wartung und Überprüfung nach DIN EN ISO 20957. Auf Wunsch verbinden wir das mit der Terminüberwachung, damit die nächste Fälligkeit nicht untergeht.
Häufige Fragen
?Sind Therapiegeräte in der Physiotherapie prüfpflichtig?
Ja, und häufig gelten dabei zwei Prüfungen nebeneinander. Reizstrom- und TENS-Geräte gehören zu den Produkten, für die eine Sicherheitstechnische Kontrolle nach MPBetreibV vorgeschrieben ist. Unabhängig davon unterliegen die elektrischen Betriebsmittel Ihrer Praxis der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3. Welche Prüfung für welches Gerät greift, ordnen wir bei der Bestandsaufnahme zu.
?Welche Geräte der physikalischen Therapie prüfen Sie?
Wir prüfen Reizstrom- und TENS-Geräte, Vakuum-, Ultraschall-, Magnetfeld- und Vibrationstherapiegeräte, UWM, Stangerbäder und Vierzellenbäder, Infrarot-Wärmestrahler, Mikrowellen und Kurzwellen, Stoßwellentherapiegeräte, Bewegungsschienen, Ergometer und Laufbänder, Trainingsgeräte zur medizinischen Trainingstherapie sowie elektrisch höhenverstellbare Therapieliegen. Weitere Geräte prüfen wir auf Anfrage.
?Was bedeutet DIN EN ISO 20957 für meine Praxis?
DIN EN ISO 20957 ist die Produktnorm für stationäre Trainingsgeräte und beschreibt deren sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren. Sie legt kein wiederkehrendes Prüfintervall für Betreiber fest. Wir nutzen sie als Grundlage, wenn wir Ihre medizinischen Trainingsgeräte der Klassen I und S warten und überprüfen, etwa auf Verschleiß an Seilen, Gurten und Verstellmechanik sowie auf die Standsicherheit.
?Gehören elektrisch höhenverstellbare Therapieliegen dazu?
Ja, elektrisch höhenverstellbare Therapieliegen prüfen wir mit. Als elektrisches Betriebsmittel fallen sie unter die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3. Wir nehmen sie im selben Termin mit auf, damit kein zweiter Anfahrtstermin nötig wird.
Ihre Praxis einmal komplett durchprüfen
Wir stimmen den Termin so ab, dass Ihr Behandlungsplan nicht durcheinander gerät.
- +49 (0)3435 621675
- info@gaebler-medizintechnik.de
- Lessingstraße 1, 04758 Oschatz