Wartung, Reparatur und Prüfung von Medizintechnik
Oberarm-Blutdruckmessgerät mit Manschette und Infrarot-Ohrthermometer auf einem Verkaufstresen, daneben ein Prüfgerät
Messtechnische Kontrolle

Apotheken und Sanitätshäuser

Blutdruckmessgeräte und Infrarot-Ohrthermometer unterliegen der Messtechnischen Kontrolle. Wir übernehmen sie für Sie.

Messtechnische Kontrolle an Ihren Messgeräten

Für bestimmte Messgeräte ist die Messtechnische Kontrolle nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) verbindlich vorgeschrieben. Wir führen sie mit kalibrierter Prüf- und Messtechnik durch und dokumentieren das Ergebnis für Ihre Unterlagen.

  • Infrarot-Ohrthermometer
  • Blutdruckmessgeräte

Weitere Geräte prüfen wir auf Anfrage. Sprechen Sie uns einfach an.

Kontrolle für Ihre Messgeräte

Sagen Sie uns, wie viele Blutdruckmessgeräte und Thermometer Sie betreiben. Den Rest klären wir.

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So läuft die Kontrolle ab

Ohne Unterbrechung im Kundenverkehr.

  1. 1Geräte meldenBlutdruckmessgeräte und Infrarot-Ohrthermometer, Anzahl genügt.
  2. 2Termin abstimmenWir kommen zu einer Zeit, die Ihren Betrieb nicht stört.
  3. 3Messtechnische KontrollePrüfung der Messrichtigkeit mit kalibrierter Prüf- und Messtechnik.
  4. 4Ergebnis dokumentierenSie erhalten das Protokoll für Ihre Unterlagen.
  5. 5Fristen im BlickAuf Wunsch nehmen wir Ihre Geräte in unsere Terminüberwachung auf.

Anlage 2 der MPBetreibV legt die Fristen fest: Infrarot-Strahlungsthermometer ein Jahr, Geräte zur nichtinvasiven Blutdruckmessung zwei Jahre.

Fristen im Blick behalten

Auf Wunsch nehmen wir Ihre Geräte in unsere Terminüberwachung auf. Sie werden dann vor der Fälligkeit von uns erinnert und müssen die Frist nicht selbst nachhalten.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

?Muss ein Gerät in der Apotheke zur Messtechnischen Kontrolle?

Das hängt davon ab, wer das Gerät benutzt. Für Geräte zur reinen Eigenanwendung durch Privatpersonen gibt es keine gesetzliche Prüfpflicht. Ein Check-up, zum Beispiel beim Aktionstag der Apotheke, wird seitens der Hersteller im Zeitraum von zwei Jahren empfohlen.

Betreiben Apotheken jedoch selbst Blutdruckmessgeräte, um den Blutdruck ihrer Kunden vor Ort zu messen, unterliegen sie als Dienstleister der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) und sind zur Messtechnischen Kontrolle ihrer Blutdruckmessgeräte alle zwei Jahre verpflichtet.

?Wie oft ist die Messtechnische Kontrolle fällig?

Anlage 2 der MPBetreibV legt die Fristen fest: für Infrarot-Strahlungsthermometer ein Jahr, für Messgeräte zur nichtinvasiven Blutdruckmessung zwei Jahre. Die Frist läuft jeweils mit Ablauf des Jahres ab, in dem das Gerät in Betrieb genommen oder zuletzt kontrolliert wurde. Auf Wunsch nehmen wir Ihre Geräte in unsere Terminüberwachung auf.

?Gilt das auch für Verkaufsware und Leihgeräte?

Die Pflicht trifft den Betreiber, also die Geräte, die Sie selbst im Betrieb einsetzen. Ware, die Sie unbenutzt verkaufen, betreiben Sie nicht. Bei Geräten, die Sie verleihen oder Kunden zur Messung bereitstellen, sehen wir gemeinsam durch, wie sie einzuordnen sind.

?Was passiert bei der Messtechnischen Kontrolle?

Wir prüfen mit kalibrierter Prüf- und Messtechnik, ob Ihr Gerät noch innerhalb der zulässigen Messabweichung liegt, und dokumentieren das Ergebnis für Ihre Unterlagen. Die Kontrolle findet bei Ihnen vor Ort statt und dauert je Gerät nur wenige Minuten. Den Termin legen wir so, dass Ihr Kundenverkehr nicht gestört wird.

Kontrolle für Ihre Geräte anfragen

Ein kurzer Anruf genügt. Wir sagen Ihnen, welche Ihrer Geräte betroffen sind.

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